AGB


AGB Eva’s Music Factory (EMF)

1.Eintritt / Einschreibegebühr / Warteliste 

Durchgehend möglich, auch während des laufenden Semesters. Die Einschreibegebühr beträgt CHF 30.- Bei ausgebuchten Kursen lässt man sich via dem Formular `Warteliste Musikunterricht EMF` auf der Warteliste eintragen. Von der Warteliste nachrückende Personen werden direkt berücksichtigt. 

2. Austritt / Abmeldefrist

Alle Abos, auch nicht rechtzeitig abgemeldete, werden automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit kostenpflichtig verlängert / erneuert.

Semesterabos können bis spätestens 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt werden.  Abmeldungen können ausschliesslich nur postal berücksichtigt werden.

Die Abmeldung von Quartalabos mit einer Laufzeit von 3 Monaten sind bis spätestens 4 Wochen vor Laufzeitende postal an EMF zu richten.

Jegliche Rückerstattungen bei Nichteinhaltung der vorgemerkten Fristen sind ausgeschlossen.

3. Stundenpläne / Absenzenregelung / Dispensation

Der Stundenplan wird vom EMF sowie der Lehrkraft in Absprache mit den KursteilnehmerInnen festgelegt.

KursteilnehmerInnen: Die KursteilnehmerInnen sind zum regelmässigen Besuch der auf den

Stundenpläne vereinbarten Lektionen verpflichtet. Sind sie am Besuch des Unterrichts verhindert, so haben sie sich ordnungshalber mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn direkt telefonisch oder per SMS bei der Lehrkraft abzumelden. Von den KursteilnehmerInnen nicht wahrgenommene Lektionen sind Honorarpflichtig.

Minderjährige KursteilnehmerInnen benötigen bei Absenzen eine Bestätigung der Eltern / rechtlich-e AufseherIn.

Lehrkräfte: Ist die Lehrkraft zum Unterricht verhindert, so wird eine durch EMF kompetent anerkannte

Stellvertretung eingesetzt.

Dispensation:

In begründeten Fällen kann für KursteilnehmerInnen eine Dispensation vom Unterricht beantragt werden. Für alle voraussehbaren Absenzen ist EMF spätestens vier Wochen vor der benötigten Beurlaubung das Formular `Dispensationsgesuch Musikunterricht EMF` einzureichen.

4. Schulgeld

Sämtliche Schulgelder werden jeweils 30 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit fakturiert und sind bis spätestens dem Unterrichtsanfang zu entrichten.

Ausnahmsweise können auch Zahlungen in monatlichen Raten vereinbart werden. Bei solchen

Ausnahmen sollte das Kursgeld immer per Dauerauftrag (Ende Monat: Valuta 26.) für den nächsten Monat im Voraus entrichtet werden.

Die Gültigkeit aller Lektionen inkl. Schnupperlektionen, Einzellektionen, Gutscheine sowie die Workshop-Anmeldung werden erst nach verarbeitetem Zahlungseingang bei EMF freigeschaltet. Die einzelnen Lektionen sowie die Schnupperlektionen sind innerhalb von 30 Tagen ab Valutadatum wahrnehmbar. Die Gutscheine sind innerhalb von 3 Monaten ab dem Valutadatum einlösbar.

Entstehende Kosten durch versäumte Gutschriften gegenüber EMF (Mahngebühren, Verzugszinsen und allfällige Betreibungskosten) gehen zu Lasten des Kursteilnehmers. EMF behält sich bei verspäteten Ratenzahlungen das Recht vor, den restlich ausstehenden Betrag mit einer Gesamtzahlung einzufordern. 

Sämtliche Gebühren entsprechen der Preisliste (Änderungen vorbehalten).

5. Auftritte und Workshops

In der Regel präsentieren die KursteilnehmerInnen das Gelernte mindestens einmal jährlich an einem

Vorspielabend. Die psychische Belastbarkeit der KursteilnehmerInnen wird dabei berücksichtigt.

EMF organisiert zusätzlich Unterricht ergänzende Workshops. Die Hauptfach-Workshops (Gesang, Gitarre sowie Klavier) finden zweimal jährlich statt. Die sonstigen Workshops werden auf Basis der Relevanz von der Lehrkraft an den KursteilnehmerIn weiterempfohlen. Vorspielabende sowie sämtliche Workshops werden als erteilte Lektionen angerechnet.

Bild-, Audio-, und Video-Aufzeichnungen, die im Rahmen einer Veranstaltung der EMF entstehen, oder die während EMF Kursen erstellt werden, können ohne schriftliche Genehmigung ausschliesslich von EMF für weitere EMF relevante Zwecke angewandt werden.

6. Selbstverantwortung

EMF lehnt jegliche Verantwortung gegenüber sämtlichen Verletzungen, materiellen sowie immateriellen Schäden und Störungen etc. ab.

7. Ausschluss

Bei unentschuldigten Absenzen, sowie bei schlechtem Betragen etc. kann das Vertragsverhältnis ohne weitere Begründungen von EMF mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. In solchen Fällen besteht weder Anspruch noch Rückerstattung des Schulgeldes.

8. Anwendbares Recht

Soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Zürich.